Organisation Arbeitsschutz

  1. Der Arbeitgeber muss nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für eine geeignete Organisation sorgen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen
  2. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde und die Unfallversicherungsträger kontrollieren die Umsetzung dieser Forderung

Meine Unterstützung

  1. Aufbau einer systematisch aufgebauten, gut funktionierenden, innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  2. Klare Regelung bzgl. Verantwortung, Aufgabenübertragung und Qualifikation
  3. Erfüllen der Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  4. Organisation von Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, arbeitsmedizinischer Vorsorge etc

Ihr Vorteil

  1. Systematischer und gut organisierter Arbeitsschutz macht sich bezahlt
  2. Die Arbeitsschutzvorschriften werden eingehalten
  3. Keine Probleme bei Kontrollen der Arbeitsschutzbehörde oder des Unfallversicherungsträgers